Georg Wurth: Versorgung tausender Patienten möglich

Deutschland legalisiert Cannabis auf Rezept

Georg Wurth: Versorgung tausender Patienten wird jetzt erleichtert

Unternehmer und Lobbyist Georg Wurth und kämpft seit Jahren erfolgreich dafür, dass Cannabis als Medizin freigegeben wird und die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Am 19. Jänner 2017 wurde die entsprechende Gesetzesänderung im deutschen Bundestag einstimmig beschlossen (siehe: spiegel.de ). Wir haben mit dem Inhaber des Deutschen Hanfverband über die Gesetzesänderung gesprochen.

Die wichtigsten Themen im Überblick:

  • Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass sich schwer chronisch Kranke künftig auf Kassenrezept mit Medizinalhanf versorgen dürfen. Damit wird die Versorgung tausender Patienten mit Cannabis erheblich erleichtert.
  • Unkomplizierte Verschreibung: Wo bisher für die Ärzte ein sehr aufwendiger Schriftverkehr mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel notwendig war, steht Ärzten jetzt ein schlankes Verfahren zur Verfügung.
  • Größter Kritikpunkt des Deutschen Hanfverband: Der Eigenanbau durch Patienten bleibt ebenso verboten wie Freizeitkonsum.
  • Zur Prognose der Nachfrage nach Cannabismedikamenten: Langfristig könnte die Grenze von einer Million Patienten überschritten werden, denen Cannabis helfen könnte. Der Umsatz dürfte die Milliardengrenze sprengen. Wie schnell das geht, lässt sich noch nicht abschätzen.
Georg Wurth – Leiter des Deutschen Hanfverbandes

Sie haben diese Gesetzesänderung mit angestoßen, wie zufrieden sind Sie mit dem Inhalt?

Optimal ist das Gesetz nicht, aber dennoch ein großer Wurf! Die Versorgung tausender Patienten mit Cannabis wird erheblich erleichtert, und für viele wird eine finanzielle Notlage durch die Zahlungen der Krankenkassen gelöst. Deutschland entwickelt sich zu einem der Vorreiter in Sachen Cannabismedizin weltweit.

In Österreich ist Cannabis im Suchtmittelkatalog, und die AGES besitzt als Monopolist die Alleinstellung bei Medizinalcannabis. Die Folge: Die Wahlmöglichkeit für Ärzte bleibt eingeschränkt, Patienten werden kriminalisiert, und die erhältlichen Cannabismedikamente sind unerschwinglich teuer. Wie kam es in Deutschland zu diesem politischen Erfolg, und wer hat ihn ermöglicht?

Es gibt viele Aspekte, die zu diesem Erfolg geführt haben. Als Erstes ist die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung zu nennen, die sich einen erleichterten Zugang zu medizinischem Cannabis wünscht. In Umfragen sprechen sich seit Jahren 80 bis 90 Prozent für Cannabis in der Medizin aus. Medienberichte über erfolgreiche Anwendung von Cannabis, aber auch die Kampagnen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und des Deutschen Hanfverbands haben diese Entwicklung gefördert. Vor zwei Jahren hat der Deutsche Hanfverband Werbespots in die Kinos gebracht, die unter anderem auf dieses Thema aufmerksam gemacht haben. Ein ganz wichtiger Faktor waren auch die Gerichte, die immer wieder zugunsten der Patienten ihre Urteile gefällt haben, sodass die Bundesregierung letztlich praktisch gezwungen war, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.

Was passiert mit jenen Patienten, die im letzten Jahr das Recht auf Eigenanbau vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten haben? Geht diese Berechtigung verloren, oder haben diese Personen auch weiterhin das Recht, Cannabis selbst anzubauen?

Die Bundesregierung hat erst zwei Patienten den Eigenanbau genehmigt und die Erlaubnis von Beginn an bis zu jenem Zeitpunkt befristet, ab dem Cannabis durch die Kassen übernommen wird. Es ist also in diesen konkreten Fällen davon auszugehen, dass die Patienten den Eigenanbau einstellen müssen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird künftig die Rolle eines staatlichen „Cannabishändlers“ übernehmen und nach den Regeln des Vergabe- und Wettbewerbsrechts zivilrechtliche

Verträge über Lieferaufträge abschließen. Als Anbauer kommen landwirtschaftliche Betriebe infrage, die die gesetzlichen Vorgaben und laufenden Prüfungen erfüllen. Was schätzen Sie, wie viele Betriebe kommen für einen Lizenzvertrag überhaupt infrage?

Theoretisch kommen viele infrage, aber ein normaler landwirtschaftlicher Betrieb wird das eher nicht stemmen können. Mir sind derzeit etwa fünf bis zehn Unternehmen in Deutschland bekannt, die sich ernsthaft auf eine Bewerbung vorbereiten.

Worin liegt der große Mehrwert der Gesetzesänderung?

Einen Mehrwert bietet vor allem die viel einfachere Verschreibung für ein Betäubungsmittelrezept. Wo bisher für die Ärzte ein sehr aufwendiger Schriftverkehr mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel notwendig war, steht ihnen jetzt ein für sie bekanntes und schlankes Verfahren zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass jetzt viel mehr Ärzte damit beginnen werden, Cannabis zu verschreiben. Hinzu kommt, dass die Erstattung durch die Krankenkassen ein massiver Fortschritt ist.

Wo wären Sie gerne über die jetzige Vorlage hinausgegangen?

Unser größter Kritikpunkt ist die Verhinderung des Eigenanbaus. Wir sehen keinen Grund, Patienten den Eigenanbau zu verbieten, die das möchten und können. Das würde nicht nur die Sortenauswahl verbessern, sondern auch die Krankenkassen entlasten. Außerdem gibt es noch Unklarheiten bei der Frage, was alles als “schwerwiegende Erkrankung” eingestuft wird und was als Voraussetzung für die Erstattung durch die Krankenkassen definiert wird. Ist ADHS eine schwerwiegende Erkrankung? Zu solchen Fragen wird noch viel diskutiert werden, vermutlich auch vor Gericht. Beide Themen werden wir aber weiter vorantreiben.

Viele Ärzte sind in der Anwendung und Dosierung noch wenig geübt und zögerlich. Warum werden Cannabismedikamente von Ärzten noch so spärlich angewendet und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung hier setzen? In den Niederlanden wurde zum Beispiel von staatlicher Stelle massiv Aufklärungsarbeit geleistet.

Aufklärungsarbeit ist tatsächlich das entscheidende Stichwort. Die bürokratischen Hürden sind jetzt abgebaut, aber das Wissen der Ärzte über die medizinische Cannabisanwendung geht noch gegen null. Dass der Staat diese Aufklärung übernehmen wird, glaube ich allerdings kaum. Das werden auch Stakeholder vorantreiben müssen.

Im medizinischen Bereich war in Deutschland bereits die Zulassung aller Cannabisprodukte – seien sie synthetisch oder natürlich – für Patienten möglich ist, es gab allerdings eine eklatante Unterversorgung. Wie hoch schätzen Sie den Jahresbedarf?

Ich habe noch keine Zahlen für ganze Jahr 2016 vorliegen, im ersten Halbjahr wurden etwas über 60 Kilo verbraucht. In absehbarer Zeit werden wir allerdings eher über Tonnen als über Kilos reden.

Was erwarten Sie sich ganz konkret von dieser Gesetzesnovelle für die Patienten als auch für die an Lizenzverträgen interessierten Unternehmer?

Patienten werden mit dem zunehmenden Wissen der Ärzte einen wesentlich leichteren Zugang zu medizinischem Cannabis haben. Für Unternehmer, die in Deutschland medizinisches Cannabis produzieren wollen, ist das Gesetz zunächst einmal die rechtliche Grundvoraussetzung, insbesondere die darin enthaltende Cannabisagentur. Welche Rahmenbedingungen hier ganz konkret definiert werden, wird allerdings erst später entschieden, diese stehen nicht im Gesetz.

Welchen Vorteil hat eigentlich der Steuerzahler von der geänderten Gesetzeslage und welche Reaktionen nehmen Sie von Seiten der Pharmaindustrie wahr?

Der Steuerzahler hat nur dann etwas davon, wenn es tatsächlich gelingt, in Deutschland eine Cannabisindustrie aufblühen zu lassen, die dann zum einen die medizinische Versorgung abdeckt, und zum anderen auch Steuern zahlen muss. Bis dahin wird sich das Gesetz eher auf die Krankenkassen als auf die öffentlichen Budgets auswirken. Es wird höhere Ausgaben für Cannabis und geringere Ausgaben für andere Medikamente geben. Die Pharmaindustrie hat auf Fertigarzneimittel gesetzt und wollte Blüten verhindern, damit konnten sie sich aber nicht durchsetzen.

Wie groß schätzen Sie die Nachfrage nach Cannabismedikamenten?

Langfristig könnte die Grenze von einer Million Patienten überschritten werden, denen Cannabis helfen könnte. Der Umsatz dürfte die Milliardengrenze sprengen. Wie schnell das geht, lässt sich noch nicht abschätzen.

Arzneimittel auf Basis von CBD sind in Deutschland ja jetzt wieder rezeptpflichtig. Halten Sie das für einen Vorteil?

Ich halte das nicht für notwendig, CBD hätte ruhig im freien Handel bleiben können. Ich sehe darin aber weder große Vor- noch Nachteile. Es zeigt allerdings, dass auch CBD mittlerweile als wirksames Arzneimittel anerkannt wird.

Infokasten:

Georg Wurth ist ehemaliger Finanzbeamter mit umfangreicher politischer Erfahrung. Seit 1996 beschäftigt er sich intensiv mit Drogenpolitik. Der Unternehmer und Lobbyist war zunächst Geschäftsführer des Bundesnetzwerkes Drogenpolitik (BND) bei den Grünen. 2002 wurde er Geschäftsführer des frisch gegründeten Deutschen Hanfverbandes (hanfverband.de), den er dann 2004 als alleiniger Inhaber übernahm und bis heute leitet. Der Hanfverband tritt als Interessensvertretung der Hanfbewegung in Deutschland auf. Georg Wurth ist auch in diversen weiteren drogenpolitischen Initiativen aktiv, z.B. beim ‘Schildower Kreis‘.