Was steckt hinter der Adaptierung der Suchtgiftverordnung?

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„Da greift man sich bei aller Liebe zum Konsumentenschutz an den Kopf!“

Flowery-Field-Geschäftsführer Alexander Kristen im Interview.

Derzeit herrscht große Aufregung über die geplante Adaptierung der Suchtgiftverordnung. Wie erklären Sie sich diese Aufregung und den Protest gegen die geplanten Änderungen?
Diese Reaktionen sind überzogen und resultieren daraus, dass viele Unternehmer und Produzenten jetzt ihre Felle davonschwimmen sehen. Denn was viele bisher erfolgreich verdrängt haben, hat das Gesundheitsministerium jetzt präzisiert: Ja, auch ein CBD-Extrakt, das THC enthält, fällt unter das Suchtmittelgesetz. Das war bereits in der Vergangenheit so, wurde aber aus Gründen der Profit- und Umsatzorientierung von manchen schlichtweg ignoriert. CBD-Produkte ohne THC können aber weiterhin in Shops und außerhalb der Apotheken verkauft werden.

Kritiker der jetzigen Änderung behaupten, dass unter den Konsequenzen dieser Verordnung vor allem die Patienten zu leiden haben. Stimmt das?
Nein, denn das Thema Medizinalhanf bleibt von dieser Verordnung unberührt –alles andere ist schlichtweg falsch. Von den Konsequenzen dieser Verordnung werden unternehmerische Interessen berührt, aber nicht jene der Patienten. Warum? Nutzhanf darf künftig nur zu gärtnerischen und gewerblichen Zwecken angebaut werden, und der zulässige THC-Gehalt wird in der Produktion von 0,3 auf 0,2 Prozent gesenkt. Das ist für Patienten völlig irrelevant. Aber: Präparate, die auf die arzneiliche Verwendung zielen, unterliegen den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und gehören künftig in die Apotheke. Das ist für die Patienten ein Vorteil, weil damit eine Qualitätskontrolle durch Pharmazeuten verbunden ist. Denn wie war es bisher? Oft war in den verkauften CBD-Extrakten nicht jene Wirkstoffzusammensetzung drin, die draufstand – dafür wurden aber zum Teil horrende Preise bezahlt.

Warum kam es zu dieser Verordnung, die jetzt noch in Begutachtung ist und demnächst ohne eine notwendige Abstimmung durch den Nationalrat in Kraft tritt?
Darüber kann ich auch nur mutmaßen, aber ich nehme an, dass der Verkauf von CBD-Blüten ausgeufert und die Qualitätskontrolle vieler CBD-Produkte auf der Strecke geblieben ist. Die AGES weist ja seit Jahren auf diese Problematik hin, und ich nehme an, dass die Juristen des Gesundheits- und des Justizministeriums jetzt Handlungsbedarf gesehen haben.

Gibt es für Sie positive Aspekte am jetzigen Entwurf?
Positiv ist, dass Heilsversprechen und medizinischer Werbung ein Riegel vorgeschoben wird und dass die Themen Qualitätsprüfung und Konsumentenschutz in den Fokus gerückt sind. Denn die Nachfrage nach CBD ist berechtigt, und die Patienten haben ein Recht auf sichere und qualitativ hochwertige Produkte. Zentrale Punkte sind aber ungelöst und unbeantwortet geblieben. Wir brauchen einen großen Wurf und kein Stückwerk eines ohnehin veralteten Paragrafen. Wir brauchen die Legalisierung von Medizinalhanf am Beispiel der kanadischen oder deutschen Gesetzeslage, und wir brauchen ein Ende des AGES-Monopols auf den Anbau von Medizinalhanf. Dringend notwendig wäre auch die konsequente Entkriminalisierung von Freizeitkonsumenten.

Welche Fragen sind ungelöst geblieben?
Wer kontrolliert die geplanten Änderungen? Wir wissen es nicht. Ist CBD jetzt ein anerkannter Wirkstoff und fällt unter das Arzneimittelgesetz, oder läuft CBD unter Novel Food? Wir wissen es nicht, denn eine Zuordnung wurde nicht vorgenommen. Grundsätzlich darf in einem CBD-Extrakt oder CBD-Produkt kein THC enthalten sein. Die 0,3 Prozent THC haben immer nur als Richtwert für die Produktion gegolten. Offen ist, wie viel THC jetzt in den unterschiedlichen Produkten enthalten sein darf. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat darüber informier, dass eine Tagesdosis von 0,07 Milligramm THC für einen Erwachsenen mit null Risiken verbunden ist. Für eine berauschende Wirkung wären mindestens 2,5 Milligramm THC erforderlich. Warum soll also ausgerechnet in Österreich künftig gar kein THC mehr in CBD-Präparaten enthalten sein? Da greift man sich bei aller Liebe zum Konsumentenschutz an den Kopf.

Verkauft Flowery Field CBD-Extrakte oder CBD-Produkte?
Nein, darum amüsiert mich auch der Vorwurf von Branchenkollegen, ich hätte die jetzige Adaptierung angestoßen. Erstens habe ich diese Produkte nicht im Angebot und daher kein geschäftliches Interesse, und zweitens hoffe ich als mündiger Bürger und Steuerzahler ernsthaft, dass in unserem Land nicht Einzelpersonen im Gesundheitsministerium die Gesetze schreiben. Mir war der Graubereich bewusst, ich habe mich daher nicht an diesem Boom beteiligt. Die jetzige Adaptierung war absehbar. Mich interessiert die Entwicklung und Produktion spezieller CBD-Streams für die medizinische Produktion, aber auch dazu sind die Voraussetzungen noch sehr unklar. Im Prinzip kennt sich derzeit niemand aus, und das jetzige Suchtmittelgesetz und das AGES-Monopol auf die Produktion von Cannabis für die Medizin behindern die gesamte Entwicklung.

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