Rechtliche Ausgangslage
Die THC-haltigen Blüten- und Fruchtstände der Cannabispflanze fallen in Österreich unter das Suchtmittelgesetz. Erlaubt ist hingegen der Verkauf von nichtblühenden Hanfzierpflanzen wie auch der Anbau von Industrie- und Faserhanfsorten, wenn deren THC-Gehalt nicht über 0,3 Prozent liegt.
Hanfsamen und Cannabispflanzen
Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Wien aus dem Jahr 2014 ist der Anbau und Verkauf der Cannabispflanze nur dann verboten, wenn er der Suchtmittelgewinnung dient, was bei Flowery Field nicht der Fall ist. Wer aus den Pflanzen THC gewinnen will, müsste sie erst zum Blühen bringen und die Blüte vom Stamm trennen. Dieser Schritt wäre allerdings strafbar, worauf die Flowery Field beim Verkauf ausdrücklich hinweist. Flowery Field verweigert jede blütenspezifische Beratung sowie eine Beratung zum Ertrag der Pflanzen.