Update zum Versand nach Deutschland

Derzeit versenden wir nicht nach Deutschland. Grund ist das Verbot über das Versenden und Liefern von Stecklingen, welches mit einem Bußgeld bis zu € 100.000 bedroht ist. Fakt ist, dass § 4 CanG die Einfuhr von Samen, jedoch nicht von Stecklingen erlaubt. Hätte der Gesetzgeber die Einfuhr von Stecklingen erlaubt, müsste im § 4 CanG der Begriff “Vermehrungsmaterial” (Oberbegriff des Gesetzgebers für Samen und Stecklinge) verwendet werden. Wir haben in den letzten Tagen zusammen mit unserem Rechtsanwalt eine rechtlich äußerst fundierte Anfrage ausgearbeitet und diese bei jenen, mit der Vollziehung dieses Gesetzes zuständigen Behörden eingebracht, um deren Sicht der Dinge zu erfragen. 

Der Grund unserer Zurückhaltung ist somit rechtlich begründet, da wir unsere Kunden nicht der Gefahr einer äußerst hohen Verwaltungsstrafe aussetzen wollen.  Sobald wir eine rechtlich verbindliche Auskunft erhalten haben, werden wir diese hier inhaltlich veröffentlichen und euch über die weitere Vorgangsweise informieren!