Wäre eine Legalisierung nicht die bessere Lösung?

In Deutschland können sich seit März 2017 chronisch Kranke auf Kassenrezept mit Medizinalhanf versorgen, Cannabis in der Medizin wurde freigegeben. In Österreich werden Patienten nach wie vor kriminalisiert, die vom Gesetzgeber als zulässig erachteten Arzneimittel sind für die Patienten nicht leistbar. Wir haben mit dem Suchtmittelrechtsexperten Dr. Martin Feigl darüber gesprochen, ob eine Legalisierung von Cannabis nicht die bessere Lösung wäre.

Die wichtigsten Themen im Überblick:

  • Der Umgang mit Cannabis ist in Österreich wurde in den letzten Jahren zunehmend liberalisiert. Wenngleich Konsumenten nach wie vor mit behördlicher Verfolgung zu rechnen haben, sind die strafrechtlichen Folgen moderat. Eine längst überfällige Liberalisierung von Cannabis als Medizin steht allerdings noch aus.
  • Sollte sich Cannabis weiterhin als Heilmittel etablieren, ist eine generelle Legalisierung in den europäischen Staaten sehr wahrscheinlich.
  • Beispiel Niederlande: Aufklärung und ein sachlicher Umgang ist die beste Prävention.
  • Der Jurist sieht in Österreich einen großen Bedarf an Therapieplätzen für Cannabiskonsumenten und plädiert für einen raschen Ausbau.
Der Suchmittelrechtsexperte Dr. Mag. Martin Feigl ist Geschäftsführer des Vereins Take Your Rights

Seit den 1990er-Jahren ist „Therapie statt Strafe“ der zentrale Grundsatz der Verfahrenserledigung in Österreich. Mittlerweile wurde auch die unentgeltliche Weitergabe zum persönlichen Bedarf eines anderen liberalisiert. Seit einer Liberalisierung des Drogenstrafrechts im Jahr 2016 erfolgt bei sämtlichen Drogenkonsumdelikten lediglich ein Abtretungsbericht an die Staatsanwaltschaft und eine Meldung an die Gesundheitsbehörde. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?

Diese Entwicklung ist damit erklärbar, dass der Drogenkonsum zunehmend von der strafrechtlichen auf die gesundheitspolitische Ebene verlagert wird. Bei erstmaligen Cannabiskonsumdelikten oder dem Anbau von Cannabis zum persönlichen Bedarf verneint der Gesetzgeber einen Handlungsbedarf bereits von vornherein und ordnet zwingend den Rücktritt von der Strafverfolgung an, ohne dass der Betroffene sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen hat. Das Thema Cannabis hat zudem in den letzten Jahren einen Imagewandel erfahren. Neben der medizinischen Nutzung haben etliche Länder mittlerweile sogar Cannabis als sogenannte Freizeitdroge legalisiert. Eine Entwicklung, die einerseits vor zehn Jahren noch undenkbar war, andererseits aber im Spannungsverhältnis mit den UN-Drogenkonventionen steht, die eine generelle Legalisierung nicht vorsehen. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Jahren Cannabis in der Medizin auch in Europa zunehmend legalisiert sein wird. Sollte sich Cannabis weiterhin als Heilmittel etablieren, ist eine generelle Legalisierung in den europäischen Staaten sehr wahrscheinlich. Die Sinnhaftigkeit einer generellen Freigabe obliegt aber letztlich der Gesundheitspolitik und dem Gesetzgeber.

Warum dürfen Cannabispatienten, die sich unter Cannabiseinfluss befinden, ein Kraftfahrzeug lenken, Freizeitkonsumenten jedoch nicht?

Die Frage, ob Cannabispatienten ein Kfz lenken dürfen, ist nicht eindeutig geregelt. Diese Fragestellung war vielmehr Gegenstand einiger verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Die mir bekannten Entscheidungen befürworten die Fahrtauglichkeit bei Dronabinol erst nach Vorliegen einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme. Es verhält sich ähnlich wie im Bereich der Substitution. Substitutionspatienten sind ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug zu lenken, wenn der Facharzt und folglich der Amtsarzt der Führerscheinbehörde ihr Okay geben. Diese Thematik lässt aber viel Raum für Diskussion. Regelmäßig werden in diesem Zusammenhang Benzodiazepine ins Spiel gebracht. Bei diesen führt auch ein nichtmedizinisch indizierter Konsum zu relativ „milderen“ rechtlichen Folgen, als dies bei Cannabis der Fall ist. Zwar existiert bei Cannabis kein Grenzwert wie etwa in Deutschland. Bei Feststellung der mangelnden Fahrtauglichkeit durch einen Amtsarzt samt Blutuntersuchung ist jedoch der Entzug der Lenkberechtigung für mindestens einen Monat samt Auflagen – verkehrspsychologische Untersuchung, fachärztliche Stellungnahme etc. – die zwingende Folge.

Die Prohibition hat in den Vereinigten Staaten von 1920 bis 1933 mehr Probleme gebracht als gelöst. Der Alkoholkonsum sank, dafür explodierte die Kriminalität. Bei Cannabis verhält es sich umgekehrt: Immer mehr Menschen konsumieren Cannabis, obwohl es in fast allen Staaten der Erde verboten ist. In Österreich haben laut aktuellem Drogenbericht 30 bis 40 Prozent der jungen Erwachsenen zumindest einmal in ihrem Leben Erfahrungen mit Cannabis gemacht. Die Verfolgung von Cannabis-Straftaten kostet den Staat viel Geld – wäre eine Legalisierung nicht die bessere Lösung?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Richtig ist, dass die meisten Personen lediglich sporadische und vor allem temporäre Erfahrung mit Cannabis machen. Andererseits erlebe ich im Rahmen der rechtlichen Beratung auch zahlreiche Fälle, die ein massives Suchtthema aufweisen. Betrachtet man die Konsumgewohnheiten etwa der niederländischen Jugendlichen, so fällt auf, dass dort weniger Leute Cannabis konsumieren, als dies etwa in Deutschland der Fall ist. Verantwortlich dafür ist aber ein sehr sachlicher Umgang mit Cannabis. Persönlich bin ich für Aufklärung und Prävention. Ob und vor allem in welcher Form eine Legalisierung die bessere Lösung ist, lässt sich für mich aktuell nicht beantworten. Als problematisch erachtete ich vielmehr die Unterscheidung des Gesetzgebers zwischen Anbau und Erzeugung. Während im Anbaustadium die meisten Verfahren zwingend einzustellen sind, landen viele nach der Ernte bei Übersteigen der Grenzmenge vor dem Richter. Die Bestrafung hängt hier also ausschließlich davon ab, wann der Betroffene erwischt wird.

Jährlich kommt es zu rund 20.000 Anzeigen von Cannabiskonsumenten nach dem Suchtmittelgesetz. Während der Anteil von Cannabis bei den Anzeigen überproportional hoch ist, ist er bei den Suchtkranken sehr gering. Johanna Schopper, nationale Drogenkoordinatorin im Gesundheitsministerium, schätzt die Zahl derer in Therapie, die tatsächlich einen hochfrequenten Konsum von Cannabis haben, auf 600 bis 700 Personen. Wie beurteilen Sie diese Relationen?

Ich sehe einen großen Bedarf an Therapieplätzen für Cannabiskonsumenten, allerdings mit maßgeschneiderten Betreuungsangeboten. Cannabiskonsumenten finden derzeit zu wenige spezifische Anlaufstellen vor und werden meist von jenen Betreuungseinrichtungen unterstützt, die etwa auch polytoxikomane Patienten betreuen. Regelmäßig berichten mir Betroffene, dass sie sich dort nicht wohlfühlen. Zudem verfügen Cannabiskonsumenten mitunter über wenig Problembewusstsein. Sie funktionieren trotz täglichen Konsums, schaffen es aber nicht, auch nur wenige Tage abstinent zu bleiben. Gerade Institutionen wie Checkit! von der Suchthilfe Wien bieten einen offenen Umgang und mit Konsumreduktionsgruppen einen passenden Ansatz. Der Ausbau solcher Anlaufstellen wäre sehr sinnvoll.

Die meiste Arbeit für Polizei und Justiz macht hierzulande eine Substanz, die in anderen Ländern bereits legalisiert ist. Portugal hat schon vor 15 Jahren den Konsum von Drogen zwar nicht legalisiert, aber weitgehend entkriminalisiert. Das war kosteneffektiv und führte zu einer Entleerung der Gefängnisse. Das ersparte Geld wurde direkt in gesundheitsbezogene Maßnahmen investiert. Wäre dieser Weg auch in Österreich zielführend?

Auch Österreich geht zunehmend diesen Weg. Die Justiz unterscheidet sehr wohl, ob jemand wegen Cannabis oder einer anderen Substanz angezeigt wurde. Das bedeutet, dass man heutzutage nur in schweren Fällen wegen eines Cannabisdelikts im Gefängnis landet. Persönlich bin ich der Ansicht, dass verstärkt Mittel in die Prävention fließen sollten. Zudem wird der Weg langfristig zu einer verstärkten Mittelverlagerung von Repression zu gesundheitspolitischen Maßnahmen führen.

Der Trend in Richtung „Homegrowing“ ist seit einigen Jahren erkennbar. Immer weniger Personen erwerben Cannabis am Schwarzmarkt, sondern produzieren es selbst. Wird Cannabis erzeugt und die Grenzmenge von 40 Gramm THC-A überschritten, liegt ein strafbares Delikt vor. Wird am Schwarzmarkt Cannabis in unbekannter Qualität und Wirkstoffzusammensetzung für den Eigenbedarf erworben, setzen sich Patienten und Freizeitkonsumenten zusätzlichen Risiken aus und werden kriminalisiert. Wie beurteilen Sie diese Situation als Jurist?

Immer mehr Konsumenten bauen selbst Cannabis an, um nicht vom Schwarzmarkt abhängig zu sein. Hinsichtlich der Qualität hat das für den Betroffenen sicherlich Vorteile, zumal das Risiko, unbekannte Streckmittel zu konsumieren, wegfällt. Die Problematik liegt in der Differenzierung zwischen Anbau und Erzeugung und vor allem den rechtlichen Kenntnissen des Betroffenen. Es macht einen gravierenden Unterschied, ob jemand etwa die Aussage verweigert, den Tatvorwurf überhaupt bestreitet oder freimütig zugibt, dass er bereits seit mehreren Jahren für den persönlichen Bedarf erzeugt hat. Viele der Betroffenen sind bei der polizeilichen Einvernahme geständig. Das kann dazu führen, dass manche Personen sich mit einem Verfahren vor einem Schöffengericht konfrontiert sehen, wenn sie jahrelangen Homegrow zugestehen. Hier wäre eine Liberalisierung in der Form zielführend, dass ein Gerichtsverfahren nur dann die Folge ist, wenn auch ein Vorsatz des Inverkehrsetzens nachweisbar ist.

Eine Heilbehandlung mit Cannabis ist in Österreich illegal. Zulässig ist nur die Behandlung mit synthetischem Cannabis, zumeist in Form von Dronabinol, und seit 2016 mit natürlichem THC für medizinische Zwecke. Beides ist aber für chronische Schmerzpatienten schlicht nicht leistbar – Dronabinol ist nicht im Erstattungskodex der Krankenkassen. In Deutschland haben zwei Patienten für sich das Recht auf Eigenanbau vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Warum gibt es noch keine vergleichbare Judikatur in Österreich?

Es bedarf wohl eines geeigneten Falls, damit eine solche Judikatur in Österreich geschaffen werden kann. Der Gang durch den Instanzenzug der Gerichte kostet aber Geld und Nerven. Diese beiden Ressourcen bringen nur sehr wenige auf, zumal Patienten bereits eine lange, belastende Krankengeschichte hinter sich haben.

Der Schweizer Pharmazieprofessor und Cannabisforscher Rudolf Brenneisen meinte kürzlich in einem Interview: „Für mich ist es aus ethisch-medizinischer Sicht unhaltbar, wenn sich ein Patient sein Medikament, mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat, illegal auf der Straße besorgen muss. Diese Kriminalisierung gefährdet Menschen. Der Bedarf ist gegeben, aber die Situation für Patienten, die Cannabis konsumieren, ist unerträglich restriktiv.“ Wer verhindert in Österreich die Legalisierung von Cannabis in der Medizin, und wie lange, wird es noch dauern, bis Betroffene legal Cannabisprodukte erwerben dürfen?

Dazu möchte ich mich keiner Mutmaßungen bedienen. Fakt ist, dass die Aufklärung bisher nicht in entsprechendem Ausmaß vorhanden war. Zunehmend treten aber Experten aus sämtlichen Bereichen in die Öffentlichkeit und betonen den medizinischen Nutzen von Cannabis. Nicht zuletzt steigt auch der öffentliche Druck durch Initiativen und Interessengruppen, die sich für die Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken einsetzen. Es ist daher nur mehr eine Frage der Zeit, bis der österreichische Gesetzgeber nachzieht.

Infokasten:

Der Suchmittelrechtsexperte Dr. Mag. Martin Feigl ist als Rechtsanwalt in Wien tätig und Geschäftsführer des Vereins Take Your Rights ( takeyourrights.at ) sowie langjähriger Mitarbeiter der Suchthilfe Wien. Seine Dissertation hat er zum Thema „Auswirkungen der Drogengesetzgebung auf das Konsumverhalten von Drogenkonsumenten“ geschrieben.